Um Fälschungen vorzubeugen und die Dokumente EU-weit zu vereinheitlichen, müssen rund 15 Millionen Papierführerscheine und circa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine in den nächsten Jahren ausgetauscht werden. Der Prozess ist gestaffelt und jeder Führerscheininhaber kann mithilfe eines speziellen Umtausch-Rechners das individuelle Umtauschdatum ermitteln.
Der Umtausch erfolgt ohne zusätzliche Prüfungen oder Gesundheitschecks und ist verpflichtend. Wer sein Dokument nicht fristgerecht umtauscht, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, begeht jedoch keine Straftat. Im Ausland kann das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein jedoch zu Problemen führen.
Es gibt zwei Fristentabellen, die je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins zu beachten sind. Für Dokumente, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, orientiert sich die Frist am Geburtsjahr des Inhabers. Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr maßgeblich.
Die Kosten für den Umtausch betragen etwa 25 Euro plus die Gebühren für ein biometrisches Passfoto. Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und wird dann erneut ohne Prüfung umgetauscht. Die bisherigen Fahrerlaubnisklassen bleiben erhalten und werden im neuen Dokument entsprechend bestätigt.
Für im Ausland lebende Personen gelten besondere Regelungen und es wird empfohlen, sich bei der zuständigen Behörde über das weitere Vorgehen zu informieren.
Dieser umfassende Umtausch dient der Sicherheit und der Schaffung einheitlicher Standards innerhalb der Europäischen Union. Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, sich rechtzeitig um den Austausch ihrer Führerscheine zu kümmern, um Unannehmlichkeiten und Bußgelder zu vermeiden.
Führerscheinumtausch-Rechner: https://www.ace.de/ratgeber/verkehrsrecht/fuehrerschein/eu-fuehrerschein/