Grundsätzlich dürfen Personen nur dann einen Pkw nutzen, wenn der Halter sie als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben hat. Fahrer können entweder namentlich benannt oder über die Zugehörigkeit zum Halter angegeben werden, z. B. als Partner oder volljähriges Kind. Daneben können Versicherungsnehmer auch eintragen lassen, dass ein größerer Fahrerkreis das Auto nutzen darf – beispielsweise alle „Personen über 23 Jahre“.
Die Kfz-Versicherung wird in der Regel umso teurer, je mehr Personen ... weiterlesen