Ein Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz hängt am Scheibenwischer. Da staunen die meisten Autofahrer nicht schlecht. Wer jetzt denkt, es handele sich wohl um einen schlechten Scherz, der liegt nicht ganz richtig. Als Betreiber eines Parkplatzes darf ein Supermarkt nämlich durchaus „Strafzettel“ für widerrechtliches Parken verteilen – wenn gewisse Regeln eingehalten werden.
Fast alle Autofahrer sind es gewohnt, auf einem Supermarktparkplatz kostenlos parken zu können. Klar, die Händler wollen ihre Kunden ja nicht verprellen. In ländlichen ... weiterlesen