Der Betrieb eines Fahrzeuges mit Flüssiggas ist genauso gefährlich oder ungefährlich wie der Betrieb mit Benzin, vorausgesetzt, die Sicherheitsbestimmungen werden beachtet und die Umrüstung wird fachgerecht ausgeführt. Der Gastank besteht aus einem etwa 3,5 mm starkem Stahl. Bei einem evtl. Unfall wird der tief im Kofferraum eingebaute Tank kaum beschädigt.
Zusätzlich ist der Tank mit einem so genannten Rohrbruchventil ausgestattet. Sollte die Gasleitung durch einen mechanischen Einfluss einmal brechen oder beschädigt und somit undicht werden, so schließt dieses Rohrbruchventil in einem Bruchteil einer Sekunde den Tank und es kann kein Flüssiggas ausströmen. Dieses Ventil spricht in dem Augenblick an, sobald kein Gegendruck in der Gasleitung herrscht. Der Benzintank hingegen besteht aus dünnwandigem Blech oder Kunststoff, welche sich leicht verformen lassen.
Bei vielen Fahrzeugen unter dem Kfz. angebracht, kann der Benzintank durch mechanische Einwirkungen, wie z.B. bei einem Auffahrunfall auseinander reißen; Benzin läuft aus. Dann genügt ein Funke, hervorgerufen durch einen Kurzschluss an der elektrischen Anlage des Kfz. was einen folgenschweren Fahrzeugbrand verursacht. Auch ein Vergaserbrand mit Benzin löst einen Fahrzeugbrand aus. Die Zerstörung eines Flüssiggasbehälters erfordert jedoch wesentlich höhere Kräfte als die Beschädigung eines Benzintanks. Die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen sind sehr streng.
Jeder eingebaute Tank ist mit einer 6-fachen Sicherheit geprüft und mit einer Prüfbescheinigung versehen. Sicherheitsvorschriften mit Camping- oder Hausgasanschlüssen sind mit einer Flüssiggasanlage im Kfz. nicht zu vergleichen. Die Nachfrage nach Umrüstungen auf Autogastechnik ist in den letzten Monaten in Frankreich, England, Schottland sowie auch in der Bundesrepublik Deutschland stark angestiegen. Daher wurde der reduziert und geförderte Steuersatz für Autogas vorerst bis 2022 festgeschrieben.
Dass die Autogasanlagen nicht gefährlicher sind als Benzintanks herkömmlicher Bauart, wurde anhand eines Films auf der IAA, indem tatsächlich das Fahrzeug mit Gastank nach einem Reifenbrand langsamer ausbrannte als das mit einem Dieseltank, vorgeführt. Diese Versuche wurden auf der Testanlage TNO- Kraftfahrinstitut durchgeführt.
Flüssiggasbetriebene Fahrzeuge dürfen auch in Tiefgaragen parken !
Das Umweltschutzreferat weist darauf hin, dass die noch an vielen öffentlichen Tiefgaragen angebrachten Verbotsschilder nicht mehr den aktuellen Regelungen entsprechen. Um die Nutzung von umweltfreundlichen Fahrzeugen nicht unnötig zu erschweren, sollten diese Schilder entfernt werden.